Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zugelassen. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert.
Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen. Hier gelangen Sie zu einer gemeinsamen Veröffentlichung des Deutschen Jagdverbandes und der Deutschen Wildtierrettung in Bezug auf diese Ausnahmeregelung:
Der zugehörige Erlass im Wortlaut sowie weitere Informationen dazu ist auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes nachzulesen:
[https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Drohnen_Allgemeinverfuegung.html;jsessionid=C675E2B4967505D1DB9BB3DDF19633CB.live21303
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