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09.03.2023

DJV und BJV rufen zur Teilnahme an der Sozialwahl 2023 auf

Unterlagen zur Sozialwahl werden verschickt. Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt. Teilnahme für alle Wahlberechtigten ist besonders wichtig!

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) rufen zur Wahl der Jägerliste bei der Sozialwahl 2023 auf. Bis zum 31. Mai 2023 finden bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung – und damit auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - die Sozialwahlen statt. DJV und BJV appellieren an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen und im Mai die Liste "Jäger" zu wählen. Damit werden die Rechte von Jägerinnen und Jägern gestärkt – und zwar für sechs Jahre.

In einem Video, das demnächst auf den Internetseiten www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und www.jagd-bayern.de/sozialwahl-2023 veröffentlicht wird, erläutern die Spitzenkandidaten die wichtigsten Forderungen und rufen zur Teilnahme an der Wahl auf. Die Jagdverbände setzen sich mit ihrer gemeinsamen Liste ein für einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab, insbesondere einen geringeren Grundbeitrag, für bessere Präventionsleistungen, speziell für Inhaber von Jagdrevieren, für eine bessere Versicherung für Nachsuchenführer und für mehr Transparenz bei der Verwendung der Beiträge und dem Unfallgeschehen ein.

Die Verbände kritisieren das komplizierte Teilnahmeverfahren. Zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, um überhaupt die Wahlunterlagen zu erhalten. Wahlberechtigt sind die Inhaber von Jagdrevieren – sofern im Revier oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb keine Angestellten beschäftigt werden – außerdem deren Mitpächter und Ehepartner. Mitpächter müssen eine Kopie des Fragebogens ausfüllen.

DJV und BJV haben auf den Internetseiten unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und www.jagd-bayern.de/sozialwahl-2023/ weitere Informationen zum Wahlverfahren zusammengestellt, unter anderem einen Handzettel mit den wichtigsten Informationen, ein Erklärvideo mit Angaben, wer wahlberechtigt ist, wie die Wahlunterlagen beantragt werden und welche Dokumente mit eingereicht werden müssen. In Kürze steht auch ein Muster des Fragebogens mit einer Ausfüllanleitung zur Verfügung. Die Seiten werden laufend aktualisiert.

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