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Beitragssteigerung wegen neuer Berufskrankheit. DJV hält die Art und Weise für rechtswidrig.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit ihre jährlichen Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die leistungsbezogenen Beiträge sind dabei erneut – und in diesem Jahr besonders drastisch – angestiegen. Dies begründet die SVLFG in erster Linie mit Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson (wegen des Verdachts der Verursachung durch Pflanzenschutzmittel) als Berufskrankheit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert nicht die Bildung von Rücklagen an sich, fordert aber, dass damit keine Quersubventionierung anderer Bereiche stattfinden dürfe. Denn die gebildeten Rücklagen werden nicht zur Beitragssenkung verwendet, wenn die Mittel nicht für den eigentlichen Zweck – die Absicherung der Liquidität bei zu erwartenden Ausgaben – benötigt werden. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang auch die fehlende Transparenz.
Nach einer vorläufigen Prüfung hält der DJV diese Beitragsgestaltung für rechtswidrig. Betroffene, die sich dagegen wehren wollen, müssen jedoch rechtzeitig Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist rückwirkend nur in bestimmten Fällen noch abzuändern. Der Widerspruch kann schriftlich oder elektronisch erfolgen (Details dazu im Beitragsbescheid) unter Nennung des entsprechenden Bescheides, er bedarf aber ansonsten keiner besonderen Form und auch keiner Begründung.
Der DJV wird die Beitragsgestaltung noch einer genaueren juristischen Prüfung unterziehen und ggf. ein Musterverfahren unterstützen. Über alles weitere informiert der DJV in seinem wöchentlichen Newsletter, der unter www.jagdverband.de/newsletter bestellt werden kann. Dort berichten wir auch über das Ergebnis der Prüfung und die weitere Entwicklung.
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