DJV und BJV wollen Interessen der Jäger vertreten. 300 Unterschriften von Wahlberechtigten sind vorab notwendig. Liste gibt es bei den Landesjagdverbänden.
Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.
Bundesweit müssen mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden, damit die Liste der Verbände zur Sozialwahl zugelassen wird. Jetzt hat die Sammlung der Unterschriften für die Jägerliste begonnen. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.
Der DJV bedauert, dass das Verfahren schon für die Unterstützung der Liste sehr kompliziert ist: Unterstützer müssen ihre Wahlberechtigung nämlich nachweisen und dazu Unterlagen übersenden. Das Verfahren ist unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 näher erläutert. Dort informiert der DJV auch laufend zur Wahl im kommenden Jahr und den jeweils aktuellen Stand. Die Unterschriftenliste selbst gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Bis Ende des Oktober sollten die Unterstützerunterschriften eingeschickt werden, damit die Liste fristgerecht im November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden kann.
Bundessozialgericht bestätigt Sozialwahl 2017
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