Ab sofort können bis zum 1. September 2022 Anträge gestellt werden
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu auf.
Antragsberechtigt sind demnach eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören.
Der nachstehende Link führt zu der entsprechenden Pressemeldung des Ministeriums vom heutigen Tage. Dort gibt es auch alle weiteren Hinweise zu den Fördermodalitäten und -bedingungen.
Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab dem 25. Juli 2022 bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden. Das Antragsportal der BLE mit allen wichtigen Informationen zur Antragsstellung ist erreichbar über:
Die Deutsche Wildtierrettung e.V. bietet zudem auch eine Beratung zur Förderung an:
[https://www.deutsche-wildtierrettung.de/news/1/749771/nachrichten/f%C3%B6rderrichtlinien-des-bundes-wir-beraten-ab-11.07.2022.html
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