Ab dem Jagdjahr 2023/2024 ist das Führen einer elektronischen Streckenliste nunmehr Pflicht (§ 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG).
Diese Online-Streckenliste ist, wie die vorige Papier-Streckenliste, laufend zu führen und der Jagdbehörde zum 15. Februar des Jahres zu übermitteln.
Da alles Fallwild/gestreckte Wild ab dem 16. Februar in die Streckenliste für das nächste Jagdjahr einzutragen ist, muss die Anbindung aller Reviere vor dem 15.02.2023 erfolgen.
Wir bitten alle Revierinhaber*innen, die noch nicht registriert sind, sich jetzt schon freiwillig registrieren zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular PDF.
Link für die Onlinerevierverwaltung: [https://www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/]
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Jagdbehörde zur Verfügung:
Frau Lambeck 04171 693 716
Herr Hagemann 04171 693 451
Frau Matthies 04171 639 477
Herr Ungermann 04171 693 4948
Mit Waidmannsheil und freundlichen Grüßen
Ihre Jagdbehörde
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