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DJV und BJV wollen Interessen der Jäger vertreten. 300 Unterschriften von Wahlberechtigten sind vorab notwendig. Liste gibt es bei den Landesjagdverbänden.
Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.
Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.
Nähere Informationen zur Sozialwahl und den Unterstützerunterschriften gibt es unter Dort informiert der DJV laufend zur Wahl im kommenden Jahr, den aktuellen Stand und das Verfahren. Die Unterschriftenliste sowie die dazugehörige Erläuterung gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Frist für die Unterstützerunterschriften: 15. Oktober 2022.
[https://www.jagdverband.de/djv-beteiligt-sich-der-sozialwahl-der-svlfg Zur Pressemitteilung
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